Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das „Sommerkino Tambach-Dietharz“ powered by AHG

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für jeden Besucher des Sommerkinos und für jeden Ticketkauf sowie für jede Stuhlmiete einer Veranstaltung des Sommerkinos (Filmveranstaltung und sonstige musikalische und/oder künstlerische Darbietungen im Rahmen des Sommerkinos) maßgeblich und unabänderbarer Bestandteil des jeweiligen, zwischen dem Sommerkino und dem Besucher geschlossenen Vertrages.

2. Reservierung und Erwerb von Tickets

Reservierungen für Veranstaltungen des Sommerkinos sind grundsätzlich nicht möglich. Der Vorverkauf findet über die Seite https://sommerkino-tambach.de statt. Verkaufsschluss ist jeweils 6 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Veranstaltung gemäß Kartenaufdruck. Die Eintrittskarten sind personalisiert. Daher ist beim Einlass ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Grund hierfür ist eine mögliche Nachverfolgung einer Infektionskette gem. der Thüringer Corona-Verordnung. Eine Übertragung der Eintrittskarten ist bis 6 Stunden vor Beginn der Veranstaltung online unter https://sommerkino-tambach.de/ticket-uebertragen/ möglich. Spätere Übertragungen sind nicht möglich.

Personen, deren Identität nicht mit dem Aufdruck auf der Kino-Karte übereinstimmt, wird der Eintritt verwehrt. Sollten, auf Grund erhöter Inzidenzwerte, Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in Kraft treten, behalten wir uns außerdem vor, den Sitzplan anzupassen. Eine Ticketpreisrückerstattung sowie Schadensersatzansprüche sind in beiden Fällen ausgeschlossen.

Erhaltene Eintrittskarten sind auf Richtigkeit zu prüfen, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Veranstalters. Bei Zahlung mit PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, GiroPay und Sofortüberweisung bin ich damit einverstanden, dass meine Daten, die ich im Zusammenhang mit einem Kinokartenkauf mitgeteilt habe, für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Ein Anspruch auf Einlass in die laufende Vorstellung entfällt spätestens mit Beginn des Hauptfilmes. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Schadensersatzansprüche aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.

3. Stuhlmiete

Die Vermietung der Stühle für die jeweilige Veranstaltungen findet ebenfalls bis 6 Stunden vor Veranstaltungsbegin auf der Homepage des Sommerkino Tambach-Dietharz unter https://sommerkino-tambach.de/ statt. Der Mietzins in Höhe von 2€ ist bei Bestellabschluss zu bezahlen. Stuhlbuchungen können nach dem Einlass bzw. dem Aushändigen nicht mehr storniert werden. Die Stühle sind dem Veranstalter nach der Vorführung am Auslass ordnungsgemäß zurückzugeben. Sollten Schäden am Stuhl entstehen, die auf grob fahrlässiges Handeln des Mieters zurückzuführen sind, so wird eine Entschädigung in Höhe von 150,00€ vom Mieter gefordert.

4. Ausfall der Veranstaltung

Das Sommerkino Tambach-Dietharz ist bemüht, auch bei schlechter Wetterlage die Filmvorführung stattfinden zu lassen. Bedingt durch Unwetter kann es aber aus Sicherheitsgründen zur Unterbrechung oder sogar zum Ausfall der Veranstaltung kommen. Als Unwetter gelten Wetterlagen mit Windstärken > 5, Gewitter, Hagel, oder ähnlichem. Sollte eine Vorführung bis Beginn des Hauptfilms aus Sicherheitsgründen abgesagt werden müssen, wird dem Gast eine Rückzahlung in Höhe von 100% des Kaufpreises gewährt. Dieser Anspruch auf Rückzahlung kann innerhalb von 7 Tagen nach Absage der Veranstaltung bei dem Veranstalter (Sommerkino Tambach-Dietharz) geltend gemacht werden.  Selbiges gilt bei coronabedingter Absage der Veranstaltung.

5. Datenschutz

Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wird der Besucher darauf hingewiesen, dass die Speicherung und Nutzung der erhobenen Daten vom Sommerkino zu Zwecken der Vertragserfüllung erfolgt. Weitere Informationen dazu sind der Datenschutzerklärung auf der Seite https://sommerkino-tambach.de/datenschutz zu entnehmen.

6. Haftung

Das Sommerkino haftet bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Rechtsverletzungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit in Folge von grober Fahrlässigkeit. Ferner haftet das Sommerkino nur für leicht fahrlässige Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Erhalt der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung einer solchen Kardinalpflicht haftet das Sommerkino nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für Schäden die durch Dritte verursacht werden, sowie für verloren gegangene Wertgegenstände ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Die Nutzung aller Gebäude und Sanitäreinrichtungen der Werner-Seelenbinder Sportstätte, erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung durch den Veranstalter ist hier ausgeschlossen.

7. Jugendschutz

Der Besucher des Sommer-Kinos unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html). Der Besucher ist verpflichtet, nach Aufforderung durch das Kontrollpersonal zum Zweck des Altersnachweises ein gültiges Ausweisdukument mit Lichtbild vorzulegen. Ein Anspruch auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.

8. Urheberrecht

Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. § 2 I Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gem. §§ 106 i.V.m. 15, 16, 17 UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während der Vorführung ist gem. §§ 106, 16 i.V.m. 53 VII UrhG verboten. Der Kinobetreiber ist verpflichtet jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen.

9. Störungen des Betriebsablaufs

Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellung, gleich welcher Art, zu unterlassen. Handys sind, zur Vermeidung von Störungen, während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen. Der Veranstalter ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, berechtigt im Fall erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall einen Platzverweis zu erteilen. Aufgrund der Corona-Lage werden die Gäste dazu aufgefordert, bei Krankheitssymptomen, im Bezug auf Atemwegserkrankungen, den Kinobesuch zu meiden. Den tagesaktuellen Corona-Schutzmaßnehmen ist Folge zu leisten. Gästen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren – ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.

10. Sonstiges

Programmänderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programmes ist ausgeschlossen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, herrscht Rauchverbot. Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise Gefahr ausgeht, ist untersagt. Die Kontrolle obliegt dem Personal am Einlass. Das Mitbringen von Tieren ist dem Besucher nicht gestattet. Ebenso ist es nicht gestattet, Getränke mit auf das Veranstaltungsgelände zu bringen. Das mitbringen von Snacks und Speisen ist widerum gestattet und erwünscht. Hierbei muss jedoch auf Glas, Porzellan und zerbrechliche Verpackungen verzichtet werden. Zufahrten, Flucht- und Rettungswege müssen unbedingt freigehalten werden. Tische und Stühle dürfen nicht eigenmächtig umgestellt werden. Ausgenommen davon sind eigene, oder selbst vom Veranstalter gemietete Stühle.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB`s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nah kommt. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Tambach-Dietharz, 08.06.2021